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Resthof/ Landwirt richtig versichern

  •  softwaregestützte Wertermittlung
  •  grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  •  Garagenklausel mitversichert
  •  günstige Beiträge
  •  auch mit weicher Dachung (Reet,Schilf)

Resthof Versicherung - Kielblock Versicherungsmakler

Versicherung für Resthof und Landwirtschaft

Wir beraten seit vielen Jahren u.a. große Agrar GmbH's, sowie auch den Landwirt im Nebenerwerb.

Wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben, verändert sich einiges. Das betrifft auch den Versicherungsbedarf.

Resthof versichernAuch nach Beendigung der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes bleiben viele Landwirte auf den Hof und nutzen Gebäude sowie Grund und Boden nun ausschließlich privat. Der bisherige Versicherungsschutz für den landwirtschaftlichen Betrieb ist oft so nicht mehr notwendig. Trotzdem benötigt auch weiterhin gute Absicherung.
Gleiches gilt natürlich, wenn man sich einen Resthof kauft um dort zu leben.

Resthöfe werden in der Regel zu Wohnzwecken genutzt. Die typischen Gebäude, wie zum Beispiel Ställe, sind zwar noch vorhanden, werden vom Bewohner bzw. Eigentümer des Resthofs jedoch meist anderweitig genutzt.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Versicherung für Ihren Resthof sind, können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung helfen. Auch wenn die Gebäude mit Reet oder Schilf gedeckt sind - kein Problem.


Angebot für Resthofversicherung anfordern

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie können natürlich wählen, ob Sie einen günstigen Grundschutz oder ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis wünschen.


Garagenverordnung

Garagenverordnung
Infos zur Garagenverordnung

Oft wird für leer stehende Gebäude eines Resthofes nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten gesucht. Eine Idee wäre leer stehende Flächen an Dritte, beispielsweise zum Unterstellen von Booten, Wohnmobilen, Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Oldtimern zu vermieten.
Das kann jedoch negative rechtliche Folgen nach sich ziehen. Laut Garagenverordnung der Bundesländer, welche Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen beinhaltet, dürfen Kraftfahrzeuge nur in Räumen abgestellt werden, die auch als Garage zugelassen sind. Viele ehemalig landwirtschaftlich genutzte Gebäude erfüllen diese Vorgaben an behördlich genehmigten Garagen allerdings nicht. Die Unterbringung von Fahrzeugen in solchen Räumen kann zu einem gesetzlichen Verstoß führen. Als mögliche juristischen Folgen sind auch die Folgen für den jeweiligen Versicherungsschutz zu bedenken.

Zu den Obliegenheiten das Versicherungsvertrags gehört, dass der Versicherungsnehmer die gesetzlichen behördlichen Auflagen einhält. Die Unterbringung von Fahrzeugen in Gebäuden, die keine behördlich genehmigten Garagen sind, stellt also eine Obliegenheitsverletzung dar und kann den Versicherungsschutz gefährden.

Wir haben jedoch spezielle Lösungen erarbeitet, die am deutschen Markt für Landwirte sehr selten zu finden sind.

Digitale Wertermittlung

Digitale Wertermittlung
Unterversicherungsverzicht

Wir erstellen für Sie mittels einer speziellen Software eine onlinebasierte Wertermittlung. Auf deren Basis gewährt der Versicherer dann Unterversicherungsverzicht.

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