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Resthof/ Landwirt richtig versichern

  •  softwaregestützte Wertermittlung
  •  grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  •  Garagenklausel mitversichert
  •  günstige Beiträge
  •  auch mit weicher Dachung (Reet,Schilf)

Resthof Versicherung - Kielblock Versicherungsmakler

Versicherung für Resthof und Landwirtschaft

Wir beraten seit vielen Jahren u.a. große Agrar GmbH's, aber auch den Nebenerwerbslandwirt.

Wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben, ändert sich vieles. Das betrifft auch den Versicherungsbedarf.

Resthof versichern

Auch nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes verbleiben viele Landwirte auf dem Hof und nutzen Gebäude und Grundstücke nun ausschließlich privat. Der bisherige Versicherungsschutz für den landwirtschaftlichen Betrieb wird dann oft nicht mehr benötigt. Dennoch ist ein guter Versicherungsschutz weiterhin erforderlich.


Gleiches gilt natürlich auch, wenn man sich einen Resthof kauft um dort zu wohnen.

Resthöfe werden in der Regel zu Wohnzwecken genutzt. Die typischen Gebäude, wie zum Beispiel Ställe, sind zwar noch vorhanden, werden aber meist vom Bewohner bzw. Eigentümer des Resthofs anderweitig genutzt.

Wenn Sie eine Versicherung für Ihren Resthof suchen, können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung weiterhelfen. Auch wenn die Gebäude mit Reet oder Schilf gedeckt sind - kein Problem.


Angebot für Resthofversicherung anfordern

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie können natürlich wählen, ob Sie einen günstigen Grundschutz oder ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis wünschen.


Garagenverordnung

Garagenverordnung
Infos zur Garagenverordnung

Häufig werden für leer stehende Gebäude eines Resthofes alternative Nutzungsmöglichkeiten gesucht. Eine Idee wäre, die leeren Flächen an Dritte zu vermieten, z.B. zum Unterstellen von Booten, Wohnmobilen, Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Oldtimern.
Dies kann jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach den Garagenverordnungen der Länder, die Vorschriften über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen enthalten, dürfen Kraftfahrzeuge nur in Räumen abgestellt werden, die auch als Garage zugelassen sind. Viele ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude erfüllen diese Anforderungen an behördlich genehmigte Garagen jedoch nicht. Das Abstellen von Fahrzeugen in solchen Räumen kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Zu den möglichen Rechtsfolgen gehören auch die Auswirkungen auf den jeweiligen Versicherungsschutz.

Es gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsvertrages, dass der Versicherungsnehmer die gesetzlichen behördlichen Auflagen einhält. Die Unterbringung von Fahrzeugen in Gebäuden, die keine behördlich genehmigten Garagen sind, stellt daher eine Obliegenheitsverletzung dar und kann den Versicherungsschutz gefährden.

Wir haben jedoch Sonderlösungen entwickelt, die auf dem deutschen Markt für Landwirte sehr selten zu finden sind.

Digitale Wertermittlung

Digitale Wertermittlung
Unterversicherungsverzicht

Wir erstellen für Sie mittels einer speziellen Software eine onlinebasierte Wertermittlung. Auf deren Basis gewährt der Versicherer dann Unterversicherungsverzicht.

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